Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie umfangreiche Informationen über unser derzeitiges Angebot an Erbbaurechtsgrundstücken in Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
Wer auf einem Grundstück der Klosterkammer Hannover bauen möchte, erspart sich einen Grundstückskauf.
Die Klosterkammer gehört zu den Einrichtungen in Deutschland, die traditionell Baugrundstücke auf dem Wege des Erbbaurechts vergeben. Die ersten Erbbaurechtsverträge wurden in den 1920er Jahren geschlossen.
Die zu Erbbaurecht vergebenen Baugrundstücke verbleiben im Eigentum der Klosterkammer; während die darauf errichteten Bauten den Erbbauberechtigten gehören. Die Vertragsdauer des Erbbaurechts beträgt 80 Jahre. Nach Ablauf haben die Erbbauberechtigten die Möglichkeit zur Vertragserneuerung.
Der Erbbaunehmer zahlt der Klosterkammer einen jährlichen Erbbauzins, bei Grundstücken für Wohnzwecke in Höhe von 5 %, bei gewerblicher Nutzung in Höhe von 6 % des Grundstückswertes.
Landschaftlich reizvoll gelegenes Baugebiet in Lechstedt bei Bad Salzdetfurth im Landkreis Hildesheim
Foto: Vitus Nordmann, Katasteramt Hildesheim