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Förderbedingungen

Grundsätzlich unterstützt die Klosterkammer Hannover Projekte in ihrem Fördergebiet in den Bereichen "Kirche", "Bildung" und "Milde Zwecke".

Projekte können mit einer Zuwendung gefördert werden, wenn sie mit den Förderzwecken und der Förderkonzeption übereinstimmen.

Die Klosterkammer Hannover fördert qualitätsvolle, wegweisende und nachhaltige Projekte, die dem Gemeinwohl dienen. Diese Aspekte sollten auch in Ihrem Projektantrag deutlich werden.

Einige formale Hinweise, die Sie unbedingt kennen sollten, bevor Sie einen Förderantrag stellen, haben wir nachfolgend zusammengestellt. Ausführlich finden Sie die Rahmenbedingungen für eine Förderung durch die Klosterkammer außerdem in den Allgemeinen Bedingungen für Zuwendungen der Klosterkammer, die Sie hier (PDF | 105 kB) herunterladen können.

Wenn Sie Fragen haben oder unsicher sind, ob Ihr Projekt für einen Förderantrag bei der Klosterkammer Hannover in Frage kommt, stehen wir als Ansprechpartner für Sie gerne zur Verfügung.


Förderbedingungen

Die Klosterkammer Hannover leistet grundsätzlich keine Dauer- oder Serienförderung, auch keine institutionelle Förderung. Dies bedeutet beispielsweise, dass bereits bestehende Personalstellen und bereits laufende Mietkosten nicht - auch nicht anteilig - gefördert werden können.

Eine mehrjährige Förderung von Projekten ist in begründeten Fällen möglich.

Die Klosterkammer Hannover fördert investive Maßnahmen, wenn sie von einem sinnvollen Gesamtkonzept begleitet werden.

Die Klosterkammer Hannover ist eine Sonderbehörde des Landes Niedersachsen und dem Gemeinwohl verpflichtet. Bei der Projektförderung gilt die Landeshaushaltsordnung. Bei der Verwendung der Förderung ist auf Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu achten.

Grundsätzlich kann die Förderung der Klosterkammer Hannover nur als Anteilsfinanzierung von höchstens 50% der Gesamtausgaben gewährt werden.

Eine Mindesthöhe für die Förderung ist nicht festgelegt.

Die bewilligten Mittel werden in der Regel erst nach Beendigung des Projektes gezahlt. In besonderen Fällen können jedoch Abschläge gezahlt werden.


Antragstellung

Der Antrag für eine Förderung muss unbedingt vor Beginn eines Vorhabens gestellt werden. Bereits begonnene Projekte können nicht gefördert werden! In der Regel ist mit einer Dauer von etwa drei Monaten zu rechnen, bevor Sie eine Nachricht über Bewilligung oder Ablehnung erhalten.

Projekte mit einer Fördersumme ab 50.000 Euro werden dem mindestens zwei Mal jährlich tagenden Kuratorium zur Beratung vorgelegt. Für das Jahr 2013 gelten folgende Stichtage für die Einreichung von Anträgen: 01.05.2013 und 01.10.2013.

Die formalen Anforderungen an die Antragsteller sind gering. Sie sollen jedoch grundsätzlich die Rechtsfähigkeit besitzen.

Ein Förderantrag kann formlos an die Klosterkammer Hannover gestellt werden. Sie erhalten nach Eingang des Antrages eine Eingangsbestätigung von uns.

Die Klosterkammer Hannover ist berechtigt, auch externe Gutachten zu den Anträgen einzuholen.

Ein Rechtsanspruch auf Fördermittel besteht nicht.


Bewilligung oder Ablehnung

Bewilligungen oder Ablehnungen teilen wir Ihnen schriftlich mit. Ablehnungen werden nicht begründet. In dem Bewilligungsschreiben werden Verwendungszweck, Bewilligungszeitraum, Bedingungen und Auflagen festgelegt. Durch die Anerkennung des Bewilligungsschreibens und der Allgemeinen Bedingungen (Unterzeichnung der Einverständniserklärung) kommt der Zuwendungsvertrag zustande.

In bestimmten Fällen wird eine bewilligte Förderung nachträglich reduziert oder eine Bewilligung sogar ganz zurückgenommen. Dies gilt zum Beispiel wenn die Gesamtausgaben für das Projekt deutlich geringer ausfallen, ohne dass dies vor Abschluss der Maßnahme mitgeteilt wurde, wenn bewusst falsche Angaben gemacht oder der Verwendungszweck nicht eingehalten wurde.

Nehmen Sie deshalb unbedingt und rechtzeitig mit uns Kontakt auf, wenn Veränderungen in Ihrem Projekt notwendig sind.

Nach Abschluss der Förderung erhält die Klosterkammer Hannover von Ihnen einen Verwendungsnachweis. Die Klosterkammer Hannover und der Landesrechnungshof sind außerdem berechtigt, die Verwendung der Zuwendung zu prüfen.


Öffentlichkeitsarbeit

Wir freuen uns, Ihr Projekt unterstützen zu können. Sie freuen sich über die Förderung. Das sollen auch andere wissen.

Die Klosterkammer Hannover ist deshalb berechtigt, über Projekte, die sie gefördert hat, öffentlich zu berichten. Die Antragsteller ihrerseits sind verpflichtet, bei Veröffentlichungen oder öffentlichen Veranstaltungen an herausragender Stelle unter Verwendung des Logos auf die Förderung durch die Klosterkammer hinzuweisen.

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Förderprojekt Hubschraubermuseum Bückeburg. Aufstellung der Stahlbauteile für den Erweiterungsbau im Juli 2010.
Foto: Karl-Hermann Horstmann / Bad Holzhausen

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In der Grundschule Steimbke im Landkreis Nienburg konnten im Jahr 2010 mit Hilfe der Klosterkammer zwei Klassenräume nach den Richtlinien des Vereins für Lernfördernde und präventive Schulgestaltung (LupS) umgestaltet werden.
Foto: Kurt Rotermund/Rodewald


Seit 2010 wandert die Ausstellung "Auf der Spur europäischer Zwangsarbeit. Südniedersachsen 1939 - 1945" der Geschichtswerkstatt Göttingen e. V. durch Niedersachsen. Die Klosterkammer förderte das Projekt wegen seiner besonderen Bedeutung für die Aufarbeitung eines der dunkelsten Kapitel deutscher Geschichte. Die Abbildung zeigt den Ausstellungsbereich "Lernstationen", in dem die Besucher eingehende Informationen zum Ausstellungsthema erhalten.
Foto: Lisa Growe/Göttingen

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"es wird geSchwittert", heißt das neueste Programm des Sprechchor Hannover WortOrt e. V. Am 26. Juni 2011 hatte es im Sprengel Museum Hannover Premiere. Im Mittelpunkt stehen von dem aus Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern gebildeten Chor gesprochene und gesungene Texte von Kurt Schwitters. Die Klosterkammer hat das Projekt maßgelblich gefördert.
Bildnachweis: Engelbert Georg/Hannover
Klosterkammer Hannover  •  Eichstraße 4  •  30161 Hannover  •  Tel.: 0511 - 3 48 26 - 0  •  Fax: 0511 - 3 48 26 - 299  •  E-Mail: info@klosterkammer.de