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Muss der Antrag zwingend vor Projektbeginn eingereicht werden? Der Antrag muss unbedingt vor Beginn eines Vorhabens gestellt werden. Bereits begonnene Projekte können nicht gefördert werden. Stellt sich beispielsweise nach Abschluss eines Projektes bei der Prüfung der Rechnungsbelege heraus, dass bereits vor der Bewilligung begonnen wurde, muss die Förderung zurückgezahlt werden. Als vorzeitiger Maßnahmebeginn gilt bereits der Abschluss eines dem Projekt zuzurechnenden Lieferungs- und/oder Leistungsvertrages.
Gibt es auch Ausnahmen, zum Beispiel bei kurzfristigen Projekten? Auch hier gilt: bereits begonnene Projekte können nicht gefördert werden. Sie können jedoch - in begründeten Ausnahmefällen - mit dem Einreichen Ihres Antrags die Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahmebeginns beantragen. Erst nach dieser Genehmigung kann mit dem Projekt begonnen werden.
Bedeutet die Genehmigung für einen vorzeitigen Maßnahmebeginn, dass das Projekt voraussichtlich bewilligt wird? Nein, aus der Genehmigung für einen vorzeitigen Maßnahmebeginn ergibt sich kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Das Risiko, die bereits entstandenen Kosten bei einer Ablehnung finanzieren zu müssen, liegt in diesem Fall beim Antragsteller.
Kann ich vorab eine Einschätzung über die Aussicht auf Bewilligung eines beantragten Projektes bekommen? Nein. Die Zusage einer Förderung erhalten Sie von der Klosterkammer Hannover erst mit dem Bewilligungsschreiben. Aus der Beratung im Rahmen von Vorgesprächen zur Antragstellung lassen sich keine Rückschlüsse auf die spätere Entscheidung ziehen.
Wie lange dauert es, bis ich eine Entscheidung erfahre? Wenn alle Unterlagen für die Bewilligung vorliegen, müssen Sie mit einer Frist von etwa drei Monaten rechnen, bevor Sie Nachricht über Bewilligung oder Ablehnung erhalten.
Welche formalen Voraussetzungen muss der Antragsteller erfüllen? Grundsätzlich ist eine Antragstellung durch eine juristische Person, z.B. einen eingetragenen Verein, angeraten. Das Projekt muss sich im Fördergebiet der Klosterkammer Hannover befinden und einen der Förderzwecke erfüllen. Das Projekt selber darf nicht auf die Erzielung von Gewinnen ausgerichtet sein. Eine ausführliche Beschreibung der Kriterien finden Sie unter den Förderbedingungen.
Was bedeutet Projektförderung? Die Klosterkammer Hannover fördert grundsätzlich nur Maßnahmen, die zeitlich sowie von den finanziellen und personellen Ressourcen klar abgrenzbar sind.
Wo in Niedersachsen fördert die Klosterkammer Hannover Projekte? Die Klosterkammer Hannover fördert Projekte in Niedersachsen, im Wesentlichen auf dem Gebiet des ehemaligen Königreichs Hannover. Ausgenommen ist ein Großteil des Gebietes der ehemaligen Länder Oldenburg und Braunschweig. Hier fördert die Klosterkammer nur in der Stadt Wilhelmshaven, den Landkreisen Verden, Goslar, Peine und Helmstedt sowie in Teilen der Stadt Wolfsburg.
Fördert die Klosterkammer Hannover auch außerhalb von Niedersachsen Projekte? In geringem Umfang fördert die Klosterkammer Hannover im Landkreis Nordhausen in Thüringen Projekte im kirchlichen und pädagogischen Bereich aus Mitteln des Stiftes Ilfeld.
Kann für ein regelmäßiges Projekt mehrere Male eine Förderung beantragt werden? Die Klosterkammer macht grundsätzlich keine institutionelle und keine Reihenförderung. Eine mehrjährige Förderung ist in begründeten Fällen aber möglich.
Kann ich für mein Projekt in einem kommenden Jahr einen neuen Antrag stellen, wenn ich im laufenden Jahr eine Ablehnung erhalten habe? Nein, eine erneute Antragstellung für dasselbe Vorhaben ist ausgeschlossen.
Ist eine Eigenbeteiligung bzw. Kofinanzierung bei der Projektfinanzierung nötig? Grundsätzlich kann die Förderung der Klosterkammer Hannover nur als Anteilsfinanzierung von höchstens 50% der Gesamtausgaben gewährt werden. Die Klosterkammer Hannover kann einer Förderung nur dann zustimmen, wenn die Gesamtfinanzierung des Projektes gesichert ist.
Fördert die Klosterkammer auch laufende Kosten wie Mieten oder Personalkosten? Die Klosterkammer Hannover gewährt grundsätzlich Projektförderungen, keine institutionelle Förderung. Laufende Kosten bzw. allgemeine Betriebskosten werden also nur gefördert, wenn sie projektbezogen sind, die Räume also für das jeweilige Projekt gemietet werden oder Personal für das Projekt beschäftigt wird. Vorhandenes Personal oder vorhandene Räume können deshalb nicht anteilig - als Eigenleistung - im Kosten- und Finanzierungsplan geltend gemacht werden.
Fördert die Klosterkammer Benefizveranstaltungen? Nein. Die Klosterkammer unterstützt grundsätzlich keine Veranstaltungen, die zum Sammeln von Spenden für gemeinnützige Zwecke dienen, sondern vergibt ihre Fördermittel nur direkt im Rahmen von Projektförderungen für Maßnahmen im kirchlichen, schulischen und sozialen Bereich.
Wie stelle ich einen korrekten Kosten- und Finanzierungsplan auf? Am besten in Form einer Tabelle mit zwei Spalten. Die linke Spalte enthält alle für das Projekt entstehenden Ausgaben nach Sachgruppen geordnet. In der rechten Spalte werden alle Mittel ausgewiesen, die zur Finanzierung des Projektes dienen. Dabei sind
- die Eigenmittel,
- die bei anderen Geldgebern beantragten oder bereits bewilligten Zuschüsse sowie
- der bei der Klosterkammer Hannover beantragte Zuschuss in genauer Höhe anzugeben.
Die Summe beider Spalten (Ausgaben und Finanzierung) muss identisch sein. Hier finden Sie einen beispielhaften Finanzierungsplan.
Warum wird die Förderung erst nach Maßnahmeschluss ausgezahlt? Während des Projektverlaufs ergeben sich oft Veränderungen in den Ausgaben oder der Finanzierung, die manchmal zu einer Reduzierung der Fördersumme führen. Um die Abrechnung für beide Seiten möglichst unkompliziert zu gestalten, werden die Fördermittel regelmäßig erst nach Beendigung des Projekts ausgezahlt.
Ist es möglich, Abschlagszahlungen auf die bewilligte Fördersumme zu erhalten? Während der laufenden Maßnahme können Abschlagszahlungen gewährt werden, die innerhalb von zwei Monaten nach ihrer Auszahlung verwendet werden müssen. Vor Vorlage des Verwendungsnachweises können maximal 90 % des Zuwendungsbetrages als Abschlag ausgezahlt werden.
Sind die im Kostenplan angegebenen Ansätze untereinander deckungsfähig? Verschiebungen innerhalb des bewilligten Kosten- und Finanzierungsplans sind nur bis zu einem prozentualen Anteil von 20 % gestattet. Sollten Planungsänderungen größere Überschreitungen nötig machen, sind diese vorab von der Klosterkammer schriftlich zu genehmigen.
Fördert die Klosterkammer Hannover auch kulturelle Projekte? Die Klosterkammer unterstützt Theater-, Konzert-, und Ausstellungsprojekte, wenn sie dazu dienen, Kinder und Jugendliche oder benachteiligte Menschen an musische und andere kulturelle Bildungsinhalte heranzuführen.
Fördert die Klosterkammer Hannover auch wissenschaftliche Projekte? Die Klosterkammer Hannover fördert Projekte, die der Erschließung des von der Klosterkammer bewahrten historischen und kulturellen Erbes oder der Weiterentwicklung bzw. Vertiefung pädagogischer oder sozialwissenschaftlicher Erkenntnisse dienen.
Fördert die Klosterkammer Hannover auch Projekte der Denkmalpflege? Zuwendungen für den Erhalt kirchlicher Bau- und Kunstdenkmäler sind grundsätzlich möglich, wobei Maßnahmen der allgemeinen Bauunterhaltung (z. B. Malerarbeiten) im Allgemeinen nicht unterstützt werden können. Profane Denkmäler von herausragender historischer Bedeutung können in begrenztem Maße gefördert werden, wenn sie der Öffentlichkeit zugänglich sind.
Kann ich einen Förderantrag für eine Orgelsanierung stellen? Die Klosterkammer Hannover fördert Sanierungsmaßnahmen von historisch bedeutenden denkmalwerten Instrumenten. Die Unterstützung regelmäßiger Reinigungs- bzw. Wartungsarbeiten oder die Anschaffung neuer Instrumente ist grundsätzlich nicht möglich.
Fördert die Klosterkammer Hannover auch die Errichtung von Neubauten? Bei Baumaßnahmen im kirchlichen, schulischen oder sozialen Bereich fördert die Klosterkammer grundsätzlich nur die für den späteren Gebrauch notwendige Ausstattung des Baukörpers.
Kann ich bei der Klosterkammer einen Druckkostenzuschuss beantragen? Die Klosterkammer Hannover fördert Publikationen nur in Ausnahmefällen, z.B. wenn sie einen direkten Bezug zu dem von der Klosterkammer bewahrten historischen und kulturellen Erbe haben oder wenn sie integraler Bestandteil einer geförderten Gesamtmaßnahme sind (z. B. Katalog zu einer für Kinder konzipierten Ausstellung).
Kann die Klosterkammer Personen oder Familien in besonderen Notsituationen unterstützen? Eine Einzelfallförderung ist nach den geltenden Richtlinien leider grundsätzlich nicht möglich.
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