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Die vier von der Klosterkammer verwalteten Fondsvermögen
sind mit umfangreichen Rechtsverpflichtungen verbunden. Dazu gehört
vor allem die Bauunterhaltung von 29 Kirchen und Domen, 17 kirchlichen
Amtsgebäuden und -wohnungen, zwei Friedhofskapellen,
zwei selbstbewirtschafteten Klostergütern, sechs im ehemaligen
Fürstentum Lüneburg gelegenen evangelischen Frauenklöstern
einschließlich ihrer Kirchengebäude, des evangelischen
Gethsemaneklosters Riechenberg, des Geistlichen Zentrums Kloster Bursfelde, der ehemaligen Klöster Grauhof, Lamspringe und Wöltingerode, des Johanniterhauses
Kloster Wennigsen und des Benediktistiftes Lüneburg. Nicht nur baulich, sondern
auch personell und verwaltungsmäßig zu erhalten sind
die fünf Calenberger evangelischen Frauenklöster einschließlich
ihrer Kirchengebäude. Weitere Leistungsverpflichtungen richten
sich auf eine Reihe von historisch bedingten kirchlichen, sozialen
und schulischen Aufgaben.
Freiwillige Leistungen aus erwirtschafteten Vermögensüberschüssen
erbringt die Klosterkammer jährlich in beträchtlicher Millionenhöhe
für Projekte im sozialen, kirchlichen und Bildungs- und Erziehungsbereich.
Auch die vier traditionsreichen Damenstifte Bassum, Börstel,
Obernkirchen und Fischbeck erhalten immer wieder freiwillige Stiftungsleistungen
in nennenswertem Umfang.
(Weiteres dazu unter Förderungen)

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Der Neubau der Hillebrand-Berner-Orgel in der Stiftskirche zu Fischbeck war eines der größten Orgelprojekte der letzten Jahre im Verwaltungsbereich der Klosterkammer.
Foto: Ursula Boysen/Fischbeck

Gartendenkmalpflegerische Maßnahmen auf gartenhistorischer Forschungsgrundlage haben für die Klosterkammer seit gut einem Jahrzehnt einen hohen Stellenwert.
Foto: Andreas von Hoeren/Bad Salzdetfurth

Zu der großen Zahl freiwillig erbrachter Leistungen gehört auch die finanzielle Unterstützung bei der Einrichtung der öffentlichen Bibliothek der Liberalen Jüdischen Gemeinde Hannover.
Foto: Roland Halbe/Stuttgart
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