Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Liegenschaften. Foto: Harald Koch

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Liegenschaften. Foto: Harald Koch

Erbbaurecht & Liegenschaften

Langfristiges Denken sichert Leistungsfähigkeit: Die Klosterkammer vergibt Grundstücke im Erbbaurecht und verpachtet landwirtschaftliche Flächen. So ist es möglich, aus dem Grundvermögen dauerhaft Erträge zu erzielen.

  • Erbbaurecht

    Erbbaurecht

    Das Recht am fremden Grundstück: Die Klosterkammer schließt Erbbaurechtsverträge mit einer Dauer von in der Regel 80 Jahren ab. Kunden zahlen einen Erbbauzins und können auf dem Grundstück bauen ohne es zu kaufen.

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  • Verpachtung

    Verpachtung

    Landwirtschaft, Kies- und Bodenabbau, Fischerei: In unterschiedlicher Form bewirtschaften Betriebe oder nutzen Jäger und Vereine von der Klosterkammer gepachtete Flächen und Gewässer.

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  • Vermietung

    Vermietung

    Maßgeschneiderte Angebote zur Miete: Die Klosterkammer baut ihr Mietportfolio aus. Das Spektrum reicht von Wohnungen in den hannoverschen Lenbachhöfen bis zum Studentenwohnheim in Wolfsburg.

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