Förderbedingungen

Wann Sie den Antrag stellen, wo Ihr Projekt stattfinden soll und wie der Antrag und Ihr Projekt gestaltet sind, ist wichtig. Hier haben wir formale Bedingungen für eine Förderung der Klosterkammer zusammengefasst.

Umzug zum Familientag des Kinder- und Jugendprogramms „Händel 4 Kids!“ während der Internationalen Händel-Festspiele Göttingen: Kinder und ihre Eltern gehen zusammen mit einem verkleideten Schauspieler über eine Straße.

Der Familientag des Kinder- und Jugendprogramms "Händel 4 Kids!" der Internationalen Händel-Festspiele Göttingen lockt jedes Jahr viele Besucher an.
Foto: Theodoro da Silva

Wir fördern zeitlich begrenzte Projekte, die noch nicht begonnen haben. Bei Anschubfinanzierungen und in weiteren begründeten Fällen ist eine Unterstützung über mehrere Jahre möglich. Sie können bis zu 50 Prozent der Ausgaben für ein Projekt, das einen oder mehrere der Förderzwecke Kirche, Bildung und Soziales erfüllt, beantragen. Voraussetzung ist, dass das Projekt im Fördergebiet der Klosterkammer realisiert wird.

Sie können Ihren Antrag formlos stellen, dieser muss aber folgende Bestandteile enthalten: Ein von einer vertretungsberechtigten Person unterschriebenes Anschreiben mit Namen und Rechtsform der beantragenden Institution, Projekttitel sowie Antragssumme. Außerdem sind notwendig: eine ausführliche Projektbeschreibung, in der Bedarf, Ziel und Wirkung, Zielgruppe, Inhalt, Ort und Zeitplan erläutert sind. Wir benötigen zusätzlich eine Zusammenfassung Ihrer Projektbeschreibung auf einer Seite und einen verbindlichen Ausgaben- und Finanzierungsplan. Wir bieten Ihnen zur Orientierung eine Checkliste zur Antragstellung.

Bitte senden Sie uns Ihren vollständigen Antrag per Post:

Klosterkammer Hannover
Frau Präsidentin Dr. Thela Wernstedt
Eichstraße 4
30161 Hannover

Es gelten die Allgemeinen Bedingungen für Zuwendungen der Klosterkammer Hannover und die Förderrichtlinien. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Wir veröffentlichen unsere Förderentscheidungen. Bei der Projektförderung gilt die Landeshaushaltsordnung. Die Klosterkammer Hannover und der Landesrechnungshof sind berechtigt, die Verwendung der Fördermittel zu prüfen.

Bei der von der Klosterkammer geförderten „Akademie der Spiele“ erhielten junge Menschen Zugang zu Kultur: man sieht Jugendliche über eine grüne Wiese laufen.

Kreative Spielwiese für Jugendliche: Bei der "Akademie der Spiele" haben sich junge Menschen in Workshops als Kulturschaffende ausprobiert.
Foto: Helge Krückeberg

Ausschlusskriterien im Überblick

Grundsätzlich nicht gefördert werden:

  • institutionelle Kosten (zum Beispiel für bereits angestelltes Personal und laufende Mietausgaben)
  • Projekte in Reihe
  • Einzelpersonen und kommerzielle Einrichtungen
  • Vorhaben außerhalb des Fördergebietes
  • bereits abgelehnte Projekte
  • bereits begonnene Vorhaben
  • kulturelle Veranstaltungen ohne besondere Vermittlungsangebote
  • Benefizveranstaltungen
  • Baumaßnahmen im sozialen Bereich
  • Sport ohne Bezug zu einem der Förderzwecke