Foto- und Drehgenehmigung

Auf Liegenschaften der Klosterkammer ist das Fotografieren und das Drehen von Filmen nur nach vorheriger Genehmigung erlaubt. Unter welchen Umständen und wie Sie diese beantragen können, haben wir im Folgenden zusammengestellt.

Die Klosterkammer Hannover unterhält mehr als 800 Gebäude, die größtenteils unter Denkmalschutz stehen. Darunter sind 15 belebten Frauenklöster und Damenstifte, 43 Kirchen, Dome und Kapellen sowie 18 Klostergüter. Im Vordergrund stehen der Erhalt und die Pflege der hochrangigen Baudenkmale für kommende Generationen. Damit Klöster und Kirchen auch weiterhin mit Leben gefüllt bleiben, sind laufend Umbauarbeiten notwendig.

Seit Jahren steigt die Anzahl von Anfragen bei der Klosterkammer zu Foto- und Filmaufnahmen. Einige Gebäude, die die Klosterkammer zu erhalten verpflichtete ist, sind besondere Schutzräume oder sakral genutzte Orte. An anderen Orten werden eine Vielzahl an Veranstaltungen angeboten. Wir bitten Sie deshalb, Ihre Anfragen so früh wie möglich zu stellen. Aufnahmen, bei denen ein sakral oder spirituell genutzter Ort lediglich als Kulisse dienen soll, sind nicht genehmigungsfähig.

Foto- und Filmaufnahmen auf Liegenschaften und in Gebäuden der Klosterkammer sind nur möglich, wenn sie die unterschiedlichen Nutzergruppen der Liegenschaften oder Bauarbeiten nicht beeinträchtigen, Gebäude und darin befindliche Kunstwerke nicht Gefahr laufen, beschädigt zu werden, und die Ziele beziehungsweise Art der Aufnahmen mit dem Charakter der Gebäude und Räumlichkeiten sowie den Aufgaben der Klosterkammer zu vereinbaren sind.

Aufnahmen aus der Luft mit sogenannten Drohnen werden innerhalb von Bauwerken der Klosterkammer ebenso wie außerhalb der Gebäude nur in begründeten Ausnahmefällen gestattet. Gründe für diese Einschränkungen sind schutzwürdige Interessen von Bewohnerinnen und Bewohnern, Gästen sowie die besonders schützenswerten Denkmale und Kunstgegenstände. Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter Drohne als Ausnahme.

Genehmigung für Foto- und Filmaufnahmen beantragen

Die Stabsstelle für Presse und Kommunikation der Klosterkammer bearbeitet die Anfragen auf Genehmigung für Foto- und Filmaufnahmen. Für uns ist wichtig, welche Aufnahmen Sie zu welchem Zweck erstellen möchten. Beispielsweise haben Anfrage von Medienvertretern und -vertreterinnen Vorrang, wenn Dringlichkeit vorliegt.

Vorgehen bei Aufnahmen zur Veröffentlichung

Füllen Sie bitte zunächst das folgende PDF-Formular zur Vereinbarung für Foto- und Filmaufnahmen vollständig am Computer aus und schicken es uns per E-Mail an info(at)klosterkammer.de zurück.

Achtung: Laden Sie dieses Formular vor Bearbeitung auf Ihr Endgerät herunter. Sie können es beispielsweise mit dem Adobe Acrobat Reader DC ausfüllen und Ihre Änderungen speichern. Denn bei einer Bearbeitung im Browser kann je nach verwendeter Software die Funktion des Speicherns Ihrer Eintragungen fehlen. Auf dem Formular sind auch verbindliche Nutzungsbedingungen sowie Hinweise zum Datenschutz verzeichnet.

Bitte schicken Sie uns das ausgefüllte und unterschriebene Formular bis spätestens drei Wochen vor Ihrem geplanten Drehtermin. Wir melden uns schnellstmöglich per E-Mail mit einer Genehmigung oder einer Ablehnung des Antrags bei Ihnen zurück. Bei besonderer Dringlichkeit wenden Sie sich bitte telefonisch an uns: +49 511 34826-102 (Frau Süßmilch)

Vereinbarung für Foto- und Filmaufnahmen

Möchten Sie Aufnahmen anfertigen, die nicht veröffentlicht werden sollen – beispielsweise für eine Studienarbeit? Dann schreiben Sie bitte eine E-Mail an: info(at)klosterkammer.de.

Bitte beachten Sie, dass für Anfragen zu Dreharbeiten, die folgende Kriterien erfüllen, in der Regel der Abschluss eines Motivvertrages notwendig ist:

  • Drehzeitraum von ein oder mehreren Tagen
  • Mitwirkung eines Aufnahme-Teams
  • Aufbau von Requisiten, Licht- oder Kameratechnik vor Ort

Der Motivvertrag über die Drehgenehmigung kann gegen eine entsprechende Nutzungsgebühr geschlossen werden. Bei Bedarf schreiben Sie bitte eine E-Mail an: info(at)klosterkammer.de.