Wild & Jagd

Die Jagd ist ein wichtiger Faktor, um Wildbestände zu regulieren und Schäden im Wald vorzubeugen. Die Klosterforsten beteiligen bevorzugt regionale Jäger über Jagderlaubnisscheine. Wildfleisch wird in den Herkunftsregionen vermarktet.

Ein hölzerner Hochsitz in einem Mischwald.

Ein Hochsitz in der Klosterrevierförsterei Garlstorfer Wald.
Foto: Landpixel

Die tierschutzgerechte Jagd ist ein Bestandteil der Forstwirtschaft. Weil natürliche Feinde weitgehend fehlen, ist die Regulation der Wildbestände in den Klosterforsten eine wichtige Voraussetzung, um waldbauliche Ziele zu erreichen. Die tierschutzgerechte, systematische, und zeitlich begrenzte Bejagung beugt Schäden im Wald und auf landwirtschaftlichen Flächen vor. Wildfleisch aus heimischen Wäldern wird zudem als natürliches und nachhaltiges Lebensmittel in der Region aus der es stammt vermarktet.

Die Jagdbeteiligung in den Klosterforsten ist auf verschiedene Weise möglich. Überwiegend werden Jagderlaubnisscheine für festgelegte Bezirke vergeben. Diese gelten jeweils für ein Jagdjahr (1. April bis 31. März jeden Jahres). Weiterhin besteht in den Klosterforsten die Möglichkeit der Ansitzjagd im Rahmen einer Kurzjagderlaubnis sowie der Einzeljagd auf Trophäenträger. Zudem ist die Teilnahme an den herbstlichen Drückjagden für vom Stand schnallende oder durchgehende Hundeführer mit ihren geprüften Jagdhunden sowie für geprüfte Nachsuchengespanne möglich.

Interessenten können sich im Bewerbungsbereich des Klosterforsten Jagdportals schriftlich bewerben. Diese erreichen Sie über den nachfolgenden Link:

Klosterforsten Jagdportal

 

Hinweise zu Jagderlaubnisscheinen Allgemeine Geschäftsbedingungen Jagd (AGB-Jagd)