Förderentscheidung

Wann wird über meinen Antrag entschieden?
Wenn alle Unterlagen vorliegen, müssen Sie mit einer Dauer von etwa drei Monaten rechnen, bevor Sie Nachricht über Bewilligung oder Ablehnung erhalten. Längere Wartezeiten können bei Anträgen mit einer Fördersumme ab 50.000 Euro entstehen, da diese vom Kuratorium beraten werden, das nur zwei Mal jährlich tagt. Bitte beachten Sie die aktuellen Stichtage für Anträge mit Fördersummen ab 50.000 Euro in der Rubrik Antrag & Projektverlauf. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen nicht mitteilen können, zu welchem konkreten Datum über Ihren Antrag entschieden wird. Selbstverständlich bemühen wir uns um zügige Bearbeitung.

Kann die Entscheidung über meinen Antrag vorgezogen werden, weil der Projektbeginn unmittelbar bevorsteht?
Dies ist leider nicht möglich. Um eine Gleichbehandlung der Antragsteller zu gewährleisten, bearbeiten wir alle Anträge nach Eingangsdatum.

Was genau bedeutet „in Aussicht gestellt“?
Für die Klosterkammer gilt eine Förderung als „in Aussicht gestellt“, wenn das Gremium eine positive Förderentscheidung getroffen hat, die Gesamtfinanzierung des Projektes aber noch nicht gesichert ist. Zum Beispiel weil die Entscheidung anderer Geldgeber noch aussteht. Insofern ist die Inaussichtstellung eine bedingte Förderzusage, aus der sich aber noch kein Rechtsanspruch auf eine Förderung ableiten lässt. Wenn der Förderempfänger die gesicherte Gesamtfinanzierung nachweist, wird die Förderung bewilligt. Erst nach der Bewilligung können Abschlagszahlungen geleistet werden.