Fragen zur Wertsicherung

Die Wertsicherung wird bei Erbbaurechtsverträgen in der Regel alle fünf oder zehn Jahre vorgenommen. Die Anpassung richtet sich nach dem so genannten Verbraucherpreisindex (VPI), der am Kaufkraftverlust (Inflation) des Geldes gemessen wird. Der Verbraucherpreisindex wird vom Statistischen Bundesamt unabhängig ermittelt und ist im Internet einsehbar.

Symbolfoto für den Wertverfall: Im Vordergrund sind unterschiedlich hohe Stapel mit Cent-Stücken zu sehen, im Hintergrund steht ein kleines Modellhaus.

Die Wertanpassung des Erbbauzinses richtet sich nach dem VPI, der am Kaufkraftverlust des Geldes gemessen wird. Symbolfoto: Lina Hatscher, Klosterkammer