Warum können andere Städte wie Lübeck, Bremen oder Hamburg ihren Erbbauzins senken, die Klosterkammer Hannover aber nicht?

Städte und Gemeinden können bei der gemeindlichen Finanzierung selbst in gewissem Rahmen über die Höhe der Einnahmen entscheiden. Geringere Erbbauzinsen bedeuten auch weniger Einnahmen. Die Kommunen müssen also gleichzeitig entscheiden, wo zu sparen ist oder wo Einnahmen zum Ausgleich zu erhöhen sind, zum Beispiel bei Straßenausbaubeiträgen oder Kita-Gebühren. Über den Erbbauzins können zur Steuerung von zum Beispiel dem Zuzug von Familien oder bei der Wirtschaftsförderung auch kommunalpolitische Ziele durch die Erbbauzinsgestaltung unterstützt werden.
Die Klosterkammer Hannover ist eine Behörde des Landes Niedersachsen und an die geltende Landeshaushaltsordnung gebunden. Insofern gelten etwas andere Spielregeln. Die Landeshaushaltsordnung gibt den Erbbauzinssatz konkret vor.