Antragstellung

Kann der Antrag auch digital per E-Mail eingereicht werden?
Nein. Der Antrag muss unbedingt auf dem Postweg bei der Klosterkammer eingehen und von einer vertretungsberechtigten Person unterzeichnet sein. Nur digital eingereichte Anträge können nicht bearbeitet werden.

Muss der Antrag zwingend vor Projektbeginn eingereicht werden?
Der Antrag muss unbedingt vor Beginn eines Vorhabens gestellt werden. Bereits begonnene Projekte können nicht gefördert werden. Stellt sich beispielsweise nach Abschluss eines Projektes bei der Prüfung der Rechnungsbelege heraus, dass bereits vor der Bewilligung begonnen wurde, muss die Förderung zurückgezahlt werden. Als vorzeitiger Maßnahmebeginn gilt bereits der Abschluss eines dem Projekt zuzurechnenden Lieferungs- und/oder Leistungsvertrages.

Gibt es auch Ausnahmen, zum Beispiel bei kurzfristigen Projekten?
Auch hier gilt: bereits begonnene Projekte können nicht gefördert werden. Sie können jedoch – in begründeten Ausnahmefällen – mit dem Einreichen Ihres Antrags die Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahmebeginns beantragen. Erst nach dieser Genehmigung kann mit dem Projekt begonnen werden.

Bedeutet die Genehmigung für einen vorzeitigen Maßnahmebeginn, dass das Projekt voraussichtlich bewilligt wird?
Nein, aus der Genehmigung für einen vorzeitigen Maßnahmebeginn ergibt sich kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Das Risiko, die bereits entstandenen Kosten bei einer Ablehnung finanzieren zu müssen, liegt in diesem Fall beim Antragsteller.

Kann ich vorab eine Einschätzung über die Aussicht auf Bewilligung eines beantragten Projektes bekommen?
Nein. Die Zusage einer Förderung erhalten Sie von der Klosterkammer Hannover erst mit dem Bewilligungsschreiben. Aus der Beratung im Rahmen von Vorgesprächen zur Antragstellung lassen sich keine Rückschlüsse auf die spätere Entscheidung ziehen.

Wie stelle ich einen korrekten Ausgaben- und Finanzierungsplan auf?
Am besten in Form einer Tabelle mit zwei Spalten. Die linke Spalte enthält alle für das Projekt entstehenden Ausgaben nach Sachgruppen geordnet. In der rechten Spalte werden alle Mittel ausgewiesen, die zur Finanzierung des Projektes dienen. Dabei sind die bei der Klosterkammer Hannover beantragte Förderung, die Eigenmittel sowie die bei anderen Geldgebern beantragten oder bereits bewilligten Zuschüsse in genauer Höhe anzugeben. Bitte weisen Sie den jeweiligen Antragsstand (beantragt oder bewilligt) aus. Die Summe beider Spalten (Ausgaben und Finanzierung) muss identisch sein. Gerne können Sie sich an unserem Beispiel für einen Ausgaben- und Finanzierungsplan orientieren.

Fördert die Klosterkammer auch laufende Kosten wie Mieten oder Personalkosten?
Die Klosterkammer gewährt grundsätzlich Projektförderungen, keine institutionelle Förderung. Deshalb dürfen nur projektbezogene Ausgaben Teil des Ausgaben- und Finanzierungsplanes sein. Allgemeine Betriebskosten oder andere laufende Ausgaben wie vorhandenes Personal oder vorhandene Räume können deshalb nicht ganz oder anteilig im Ausgaben- und Finanzierungsplan geltend gemacht werden. Möglich ist eine Förderung nur, wenn die Ausgaben projektbezogen abrechenbar sind, Personal also für das jeweilige Projekt beschäftigt wird (durch neuen Vertrag oder Aufstockung) bzw. Räume für das jeweilige Projekt angemietet werden.

Fördert die Klosterkammer auch Fahrt-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten?                                          Ja. Reisekosten sind nach Maßgabe der Niedersächsischen Reisekostenverordnung (NRKVO) grundsätzlich förderfähig.

Ist eine Eigenbeteiligung beziehungsweise Kofinanzierung bei der Projektfinanzierung nötig?
Grundsätzlich kann die Förderung der Klosterkammer Hannover nur als Anteilsfinanzierung von höchstens 50 Prozent der Gesamtausgaben gewährt werden. Die Klosterkammer kann einer Förderung nur dann zustimmen, wenn die Gesamtfinanzierung des Projektes gesichert ist. Eine Eigenbeteiligung des Antragstellers ist nicht zwingend notwendig.