Projektverlauf

Sind die im Ausgabenplan angegebenen Ansätze untereinander deckungsfähig?
Verschiebungen innerhalb des bewilligten Ausgabenplans sind nur bis zu einem Anteil von 20 Prozent je Ausgabenposition gestattet. Sollten Planungsänderungen größere Verschiebungen nötig machen, sind diese vorab von der Klosterkammer schriftlich zu genehmigen.

Warum wird die Förderung erst nach Maßnahmeschluss ausgezahlt?
Während des Projektverlaufs ergeben sich oft Veränderungen in den Ausgaben oder der Finanzierung, die manchmal zu einer Reduzierung der Fördersumme führen. Um die Abrechnung für beide Seiten möglichst unkompliziert zu gestalten, werden die Fördermittel regelmäßig erst nach Beendigung des Projekts ausgezahlt.

Ist es möglich, Abschlagszahlungen auf die bewilligte Fördersumme zu erhalten?

Während der laufenden Maßnahme können anteilige Abschlagszahlungen gewährt werden, die innerhalb von zwei Monaten nach ihrer Auszahlung verwendet werden müssen. Die Auszahlung der Abschläge erfolgt entsprechend des Förderanteils der Klosterkammer auf die bereits entstandenen oder in den nächsten zwei Monaten zu erwartenden Ausgaben des Förderempfängers. Sie können den Abschlag mit einem Antrag auf Abschlagszahlung, den Sie unter Material zum Download finden, beantragen.
Beispiel:
Gesamtausgaben des Projekts: 1.000 Euro
Fördersumme Klosterkammer: 400 Euro (40 Prozent Förderanteil)
Entstandene Ausgaben: 600 Euro
Abschlagszahlung: 40 Prozent von 600 Euro = 240 Euro
Für die während des laufenden Projekts entstandenen Ausgaben in Höhe von 600 Euro kann somit eine Abschlagszahlung in Höhe von 240 Euro bei der Klosterkammer beantragt werden.

Ist es möglich, vor Projektende die gesamte Fördersumme als Abschlag ausgezahlt zu bekommen?
Nein. Vor Vorlage des Verwendungsnachweises können maximal 90 Prozent des Förderbetrages als Abschlag ausgezahlt werden.

Welche Bedeutung hat der Bewilligungszeitraum?
Ihr Projekt muss im Bewilligungszeitraum durchgeführt und abgeschlossen werden. Die von der Klosterkammer geförderten Ausgaben müssen während des Bewilligungszeitraumes anfallen. Innerhalb des Bewilligungszeitraumes kann dessen Verlängerung in begründeten Ausnahmefällen auf Antrag genehmigt werden.

Bis wann muss ich den Verwendungsnachweis für die Projektausgaben einreichen?
Den Verwendungsnachweis für die Projektausgaben müssen Sie innerhalb von sechs Monaten nach Projektende, spätestens jedoch sechs Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes vorlegen. Bitte benutzen Sie dafür den Vordruck, den Sie mit dem Bewilligungsschreiben erhalten haben.