Erklärung zur Barrierefreiheit

Hier finden Sie Informationen über die Zugänglichkeit der Internetseite der Klosterkammer Hannover sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Diese Erklärung gilt für die Internetseite www.klosterkammer.de gemäß § 9b des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes (NBGG). Diese Internetseite ist mit den gesetzlichen Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar.

Der Internetauftritt wird an die EU-Richtlinie 2016/2102 zur Umsetzung des barrierefreien Internets öffentlicher Stellen angepasst und weiterentwickelt. Die bekannten Mängel werden Stück für Stück abgebaut.

Nicht barrierefreie Inhalte:

Alternativtexte für Grafiken und Objekte

  • Einige Grafiken verfügen nicht über passende Alternativtexte. Somit wird blinden Menschen der Inhalt der Bilder nicht übermittelt.
     
  • Eingebundene Videos verfügen nur über automatisch erzeugte Untertitel, es wird keine Audiodeskription angeboten. Vor allem für Menschen mit Höreinschränkungen ist dadurch der Zugang erschwert.
     
  • Zu Audiobeiträgen liegt teils keine Transkription vor, die hörbehinderte Nutzerinnen und Nutzer benötigen, um die Inhalte zu erfassen.

Gestaltung von Inhalten

  • Die Hierarchie der eingesetzten HTML Überschriften-Elemente ist teilweise nicht chronologisch. Blinden Anwenderinnen und Anwendern wird dadurch die Orientierung erschwert.
  • Nicht alle Textpassagen oder Absätze sind mit geeigneten HTML-Strukturelementen ausgezeichnet.
     
  • Nicht alle inhaltlichen Hervorhebungen sind durch passende HTML-Tags gekennzeichnet.

Bedienbarkeit

  • Bei Karten gibt es teilweise keine Bedienelemente als Alternative zu Streichgesten, die Bewegungseingabe kann nicht abgeschaltet werden. Menschen mit Bewegungseinschränkungen wird so der Zugang erschwert.  

Sonstiges

  • Eingebundene PDF-Dokumente sind nicht korrekt mit Tags versehen, Bilder und Texte sind bei der Nutzung mittels Screenreadern demnach nicht als solche erkennbar.
     
  • Erläuterungen in „Leichter Sprache“ für Menschen mit kognitiven Einschränkungen fehlen.

Diese Erklärung wurde am 29. Juli 2021 erstellt und zuletzt am 7. Dezember 2023 aktualisiert. Die Einschätzung der nicht barrierefreien Inhalte basiert auf einem Bericht zur Überprüfung der Barrierefreiheit.

Kontakt

Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:

Klosterkammer Hannover
Stabsstelle Presse & Kommunikation
Eichstraße 4
30161 Hannover

Tel.: 0511-34826-102

E-Mail: info@klosterkammer.de

Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.

Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:

Telefon: 0511/120-4010

E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de