Wie funktioniert die Kappung? Was passiert, wenn die Inflationsrate höher ist als der gestiegene Brutto-Verdienst?

Die Wertsicherung im Erbbaurecht berücksichtigt in der Regel die Inflationsrate der vergangenen zehn Jahre. Diese wird mit dem Brutto-Verdienst der Bevölkerung in Deutschland verglichen. Beide Zahlen fußen auf Berechnungen des Bundesamtes für Statistik. Im Vergleich zur Inflation hat sich der monatliche Bruttoverdienst der Bevölkerung in Deutschland in den vergangenen zehn Jahren um knapp 30 Prozent gesteigert. Die Wertsicherung der Grundstücke, die von der Klosterkammer als Erbbaurechte vergeben werden, liegt in etwa bei 25 Prozent. Dies ist erst einmal viel, der gestiegene Brutto-Verdienst ist aber höher.
Sollte die Inflation schneller als der Bruttoverdienst steigen, wird der Anpassungsbetrag reduziert. Alle Erbbauberechtigten können sicher sein, dass der Erbbauzins nie oberhalb dieser festgelegten Grenze angepasst wird. Dies ist bereits durch die Wertsicherungsklausel und durch den Paragraphen 9a des Erbbaurechtsgesetzes ausgeschlossen. Die Klosterkammer Hannover als größte Erbbaurechtsausgeberin Deutschlands und als Behörde des Landes Niedersachsen führt diese Berechnung bei jeder Wertsicherung automatisch durch. Die genauen Daten hierfür sind beim Statistischen Bundesamt verfügbar, die Klosterkammer fügt einen Auszug hiervon jedem Wertsicherungsschreiben bei.