Welche Vorteile hat ein Erbbaurecht gegenüber der Miete?

Erbbaurecht ist Eigentum am Gebäude! Dieses Eigentum wird bestmöglich im Grundbuch abgesichert. Daher stehen dem oder der Erbbauberechtigten auch die gleichen Rechte zu wie einem Grundstückseigentümer oder der Grundstückseigentümerin: Das Erbbaurecht kann beispielsweise mit Grundschulden belastet werden.
Die Miete als „Nutzungsgebühr“ ist ebenfalls für bestimmte Zeiträume zu zahlen. Sie kann aber – wie in letzter Zeit geschehen – prozentual sehr viel stärker steigen als der Erbbauzins. Ein grundbuchliches oder anderweitig außerhalb des eigentlichen Mietvertrages abgesichertes Recht hat der Mieter trotzdem nicht.
Ein Mietvertrag ist zwar flexibler, er kann zum Beispiel kurzfristig gekündigt werden. Das Nutzungsentgelt – die bisher gezahlte Miete – führt bei Mietern jedoch nicht zu einem Nutzen über die eigentliche Wohnnutzung hinaus. Die für ein Wohnungseigentum getätigten Aufwendungen führen jedoch auf Dauer zu einem Vermögenszuwachs beim Eigentümer – dies ist auch beim Erbbaurecht so. Immobilieneigentum gilt nach wie vor als wertbeständig.