Warum müssen die Erbbaurechtsnehmer „auf einmal“ so viel Geld bezahlen?

Die Art und Weise der Anpassung ist im Erbbaurechtsvertrag festgelegt. Der Erbbauzins steigt in der Regel nach zehn Jahren in dem Umfang an, in dem auch der Verbraucherpreisindex (VPI) gestiegen ist. Die allgemeine Preisentwicklung wird also nachgeholt – aber auf keinen Fall mehr. Darauf können sich beide Vertragspartner für die gesamte Vertragslaufzeit verlassen. Bei höherer Inflationsrate, wie in den vergangenen Jahren, ergeben sich dann auch entsprechend höhere Anpassungen. Eine gleichmäßigere Entwicklung des Erbbauzinses mit weniger starken Steigerungsstufen kann in vielen Fällen durch Umstellung auf einen kürzeren Wertsicherungsrhythmus bewirkt werden. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die Liegenschaftsverwaltung der Klosterkammer Hannover.