Was müssen Erbbauberechtigte bei der Grundsteuer beachten?

Die Grundsteuer ist eine von den Kommunen auf den Grundbesitz erhobene Abgabe und trägt wesentlich zur Finanzierung der kommunalen Haushalte bei. Sie ist an das wirtschaftliche Eigentum eines Grundstücks geknüpft. Das Erbbaurecht ist ein eigentumsgleiches Recht, so dass üblicherweise sämtliche mit dem Eigentum verbundenen Kosten, Abgaben und Risiken auf die Erbbauberechtigten übergehen. Erbbauberechtigte müssen die Grundsteuer zahlen und erhalten auch die entsprechenden Grundsteuerbescheide.

Die 2022 gestartete Grundsteuerreform zwingt Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer zur Abgabe digitaler Erklärungen zum Grundbesitz. Erbbauberechtigte sind verpflichtet, eine entsprechende Erklärung abzugeben. Erbbaurechtsausgeber – in den Veröffentlichungen der Finanzverwaltung oft Erbbauverpflichtete genannt – sind ausdrücklich zur Mitwirkung verpflichtet. Diese beschränkt sich allerdings weitestgehend auf die korrekte Angabe des eigenen Namens und der Adresse.

Angaben zum Flurstück sind im Internet abrufbar. Gegebenenfalls können sie auch beim Erbbaurechtsausgeber erfragt werden. Die Pflicht zur Prüfung und korrekten Angabe gegenüber der Finanzverwaltung haben die Erbbauberechtigten selbst. Erbbaurechtsausgeber dürfen lediglich unterstützend wirken.

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