Was ist eine Beglaubigung?

Die Beglaubigung ist eine amtliche Bescheinigung über die Richtigkeit einer Unterschrift oder Abschrift. Sie kann als öffentliche Beglaubigung durch ein Notariat oder als amtliche Beglaubigung durch eine andere landesrechtlich hierzu ermächtigte Behörde ausgestellt werden. Es ist allgemein eine Bescheinigung, dass Zweitschriften mit dem Original übereinstimmen.  Speziell im Rechtsverkehr gibt es ein gesetzliches Formerfordernis, wonach Unterschriften in bestimmten Verträgen oder Urkunden notariell beglaubigt werden müssen. Das Grundbuch genießt ein großes öffentliches Vertrauen. Eintragungen können dort nur vorgenommen werden, wenn die entsprechenden Erklärungen in öffentlich beglaubigter Form vorliegen. Die Nachtragsverträge zur Wertsicherung der Klosterkammer werden in das Grundbuch eingetragen und bedürfen daher der notariellen Beglaubigung. Obwohl die Begriffe ähnlich klingen, ist die Beglaubigung von der Beurkundung zu unterscheiden. Bei der Beglaubigung wird lediglich die Unterschrift beglaubigt. Dagegen bezieht sich die Beurkundung auch auf den Inhalt eines Dokumentes.

 

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