Was passiert bei Vertragserneuerung?
Eine Vertragsänderung oder auch eine so durchgreifende Veränderung, dass man von einer Erneuerung spricht, ist immer möglich, wenn sich beide Parteien während der Vertragslaufzeit auf Änderungen einigen. Jede Vertragspartei wird in diesem Fall die eigenen Interessen und den eigenen geltenden Rechtsrahmen berücksichtigen. Die Klosterkammer Hannover bietet im Rahmen der vorzeitigen Erneuerung Vergünstigungen an, wobei jeder Vertragspartner frei ist, einen solchen Vertrag abzuschließen oder nicht. Der Erbbaurechtsausgeber wird in der Regel bei einer Verlängerung der Vertragslaufzeit auch einen neuen Erbbauzins vereinbaren und für dessen Ermittlung aktuelle Wert- und Marktverhältnisse in seine Überlegungen einbeziehen. Der Erbbaurechtsnehmer wird sehr genau überlegen, welchen zukünftigen Erbbauzins er später zahlen kann und will. Die Steigerungen beim Erbbauzins sind besonders hoch, wenn sich Bodenrichtwerte stark entwickelt haben. Als Faustformel gilt: Wer bisher sehr günstig in einer hochpreisigen Wohnlage wohnt, wird diese künstliche Subventionierung aller Wahrscheinlichkeit nach nicht für eine neue Vertragslaufzeit erhalten können. Für die Vertragspartner der Klosterkammer Hannover gilt: Sprechen Sie uns gerne an, wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot unter Berücksichtigung der heutigen Gegebenheiten und der jeweiligen Restlaufzeit Ihres alten Vertrages.