Wie funktioniert Erbbaurecht für Wohnungseigentum?

Auch Eigentumswohnungen werden häufig auf Erbbaurechtsgrundstücken errichtet. Die Errichtung von Wohnungseigentümergemeinschaften auf Erbbaurechten ist eine weit verbreitete und für beide Seiten wirtschaftlich vorteilhafte Gestaltung. Die einzelnen Wohnungseigentümer sind dann jeweils auch Vertragspartner des Erbbaurechtsausgebers und können den Vertrag in fast allen Punkten frei mit dem Erbbaurechtsausgeber verhandeln beziehungsweise verändern. Mindestens aber bei der Vertragslaufzeit und dem vereinbarten Vertragsende ist eine Änderung nur möglich, wenn alle Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer dies gleichzeitig wünschen und beschließen. Eine individuelle Änderung der Vertragslaufzeit und damit unterschiedlich ablaufende Erbbaurechtsverträge in einem Haus sind nach derzeitiger gesetzlicher Regelung unzulässig.

 

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