Förderbedingungen
Wann Sie den Antrag stellen, wo Ihr Projekt stattfinden soll und wie der Antrag und Ihr Projekt gestaltet sind, ist wichtig. Hier haben wir formale Bedingungen für eine Förderung der Klosterkammer zusammengefasst.
Der Familientag des Kinder- und Jugendprogramms "Händel 4 Kids!" der Internationalen Händel-Festspiele Göttingen lockt jedes Jahr viele Besucher an.
Foto: Theodoro da Silva
Wir fördern zeitlich begrenzte Projekte, die noch nicht begonnen haben. Bei Anschubfinanzierungen und in weiteren begründeten Fällen ist eine Unterstützung über mehrere Jahre möglich. Sie können bis zu 50 Prozent der Ausgaben für ein Projekt, das einen oder mehrere der Förderzwecke Kirche, Bildung und Soziales erfüllt, beantragen. Voraussetzung ist, dass das Projekt im Fördergebiet der Klosterkammer realisiert wird.
Es gelten die Allgemeinen Bedingungen für Zuwendungen der Klosterkammer Hannover und die Förderrichtlinien. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Wir veröffentlichen unsere Förderentscheidungen. Bei der Projektförderung gilt die Landeshaushaltsordnung. Die Klosterkammer Hannover und der Landesrechnungshof sind berechtigt, die Verwendung der Fördermittel zu prüfen.
Kreative Spielwiese für Jugendliche: Bei der "Akademie der Spiele" haben sich junge Menschen in Workshops als Kulturschaffende ausprobiert.
Foto: Helge Krückeberg
Ausschlusskriterien im Überblick
Grundsätzlich nicht gefördert werden:
- institutionelle Kosten (zum Beispiel für bereits angestelltes Personal und laufende Mietausgaben)
- Projekte in Reihe
- Einzelpersonen und kommerzielle Einrichtungen
- Vorhaben außerhalb des Fördergebietes
- bereits abgelehnte Projekte
- bereits begonnene Vorhaben
- kulturelle Veranstaltungen ohne besondere Vermittlungsangebote
- Benefizveranstaltungen
- Baumaßnahmen im sozialen Bereich
- Sport ohne Bezug zu einem der Förderzwecke