Hygienekonzept für die Äbtissinneneinführung im Kloster Barsinghausen am 25.09.2021
Veranstalter: Klosterkammer Hannover
Vorbemerkung
Dieses Hygienekonzept ist zur Organisation und Dokumentation der erforderlichen Hygienemaßnahmen für die Veranstaltung „Äbtissinneneinführung im Kloster Barsinghausen“ der Klosterkammer Hannover vorgesehen. Es gilt für die gesamte Dauer der Veranstaltung, die am 25. September 2021 stattfindet. Es basiert auf der zum Zeitpunkt der Durchführung geltenden Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen und greift die aktuellen Empfehlungen der zuständigen örtlichen Behörde auf. Das vorliegende Hygienekonzept ist für Team, Mitwirkende sowie Gäste gleichermaßen verbindlich und gilt in den Innenräumen und auf dem Außengelände des Klosters Barsinghausen. Die Organisatoren der Veranstaltung gehen mit gutem Beispiel voran und sorgen zugleich nach Möglichkeit dafür, dass alle Beteiligten und das Publikum die Hygienehinweise gleichermaßen ernst nehmen und umsetzen. Die Information erfolgt durch Hinweisschilder, Aushängung des Hygieneplans, durch mündliche Belehrung beim Einlass sowie einen schriftlichen Hinweis auf diese Regelungen vorab an alle Teilnehmenden.
Der Veranstalter richtet sich nach der seit dem 22. September 2021 geltenden Maßgabe der 3-G-Regel – und dies auch, wenn die Inzidenz am Veranstaltungstag in der Region Hannover unter 50 liegen sollte und keine Warnstufe in Kraft ist. Das bedeutet, dass alle Mitwirkenden und Gäste nachweislich entweder geimpft, genesen oder negativ getestet sein müssen, um an der Veranstaltung teilnehmen zu dürfen. Die Nachweise werden bei Einlass kontrolliert. An der Veranstaltung nehmen ausschließlich geladene Gäste teil, die sich zuvor angemeldet haben. Die Höchstzahl der Gäste wird beschränkt auf 120 Personen.
Persönliche Hygiene
Das Coronavirus SARS-CoV2 ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Der Hauptübertragungsweg ist die Tröpfcheninfektion, vor allem durch Aerosolbildung (etwa beim Sprechen, Singen, Husten und Niesen). Die Aufnahme in den Körper erfolgt vor allem direkt über die Schleimhäute der Atemwege und – in geringerem Maße – die Bindehäute der Augen. Darüber hinaus ist auch indirekt ein Eintrag über die Hände, die dann mit Mund- oder Nasenschleimhaut oder der Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden, möglich.
Eine Übertragung über kontaminierte Oberflächen (Schmierinfektion) ist nicht vollständig auszuschließen. Auf Grundlage dieser Erkenntnisse gelten bei der Durchführung der o.g. Veranstaltung die grundsätzlichen Maßnahmen der persönlichen Hygiene:
- Abstand halten gemäß den Vorgaben der Corona-VO
- Tragen von medizinischen Masken, wo dieses vorgeschrieben ist
- Keine Berührungen, keine Umarmungen und kein Händeschütteln
- Regelmäßige Reinigung und gründliche Desinfektion der Hände
- Kein Besuch der Veranstaltung von Personen mit Krankheitssymptomen
Abstandsgebot und Mund-Nase-Bedeckung
Auf das Einhalten des Mindestabstands von 1,5 Metern von Personen und Gruppen zueinander – sofern dies möglich ist – wird grundsätzlich geachtet. Kann der Mindestabstand nicht eingehalten werden, so gilt für den Außenbereich, dass der Veranstalter empfiehlt, eine Mund-Nase-Bedeckung (OP-Maske/FFP2/KN95/N95) zu tragen. In Innenräumen ist grundsätzlich eine solche Maske zu tragen. Wenn die Gäste platziert sind und dabei ein Mindestabstand von 1,5 Meter eingehalten wird, darf die Maske am Platz abgenommen werden. In der Klosterkirche erfolgt eine Platzanweisung durch vom Veranstalter benannte Verantwortliche.
Bei allen liturgischen Handlungen sowie unter den Mitwirkenden wird der Mindestabstand eingehalten oder eine Mund-Nase-Bedeckung (OP-Maske/FFP2/KN95/N95) getragen.
Steuerung des Publikums
Der Zutritt und das Verlassen von Innenräumen erfolgt unter Einhaltung des Mindestabstands. Dies wird durch Markierungen und personelle Maßnahmen bzw. entsprechende Hinweise unterstützt. An der Tür wird auf die Vermeidung von Verzögerungen geachtet, um Gedränge zu vermeiden. In der Klosterkirche sind Ein- und Ausgang voneinander getrennt.
Nutzung der Sanitäranlagen
Die vorhandenen Sanitäranlagen können aufgrund ihrer Anzahl und der jeweiligen Raumgröße unter Einhaltung des Abstandsgebots von jeweils 1 Person genutzt werden. Durch Hinweisschilder wird sichergestellt, dass diese Personenzahl nicht überschritten wird.
Reinigung von Oberflächen, Lüftung des Raumes
Die Reinigung der häufig berührten Oberflächen und Gegenstände in den Sanitäranlagen erfolgt regelmäßig während der Veranstaltung. Genutzte Räume werden regelmäßig gelüftet.
Dokumentation der Anwesenden
Die Teilnehmenden werden datenschutzkonform mit ihren persönlichen Daten (Name, Anschrift, Telefonnummer) durch Voranmeldung sowie durch eine App erfasst. Diese Daten werden für drei Wochen aufbewahrt und danach vernichtet. Eine Teilnahme ohne Angabe der persönlichen Daten ist nicht möglich.
Weitere Hygienemaßnahmen
- Gemeindegesang in der Kirche ist nur mit Mund-Nase-Maske erlaubt
- An den Eingangstüren wird die Möglichkeit zur Händedesinfektion vorgehalten
Meldepflicht
Aufgrund der Corona-Virus-Meldepflichtverordnung i. V. m. § 8 und § 36 des Infektionsschutzgesetzes ist sowohl der begründete Verdacht einer Erkrankung als auch das Auftreten von COVID-19 Fällen dem Gesundheitsamt zu melden. Soweit der Verdacht oder Gewissheit besteht, dass ein/e Teilnehmende/r an COVID-19 erkrankt ist, ist der jeweilige Umstand dem Veranstalter (info@klosterkammer.de) mitzuteilen, damit der Meldepflicht nachgekommen werden kann.
Hannover, den 22.09.2021