09.02.2026

Erbbaurecht in Zahlen

Stabilität im Bestand, Lösungen für angespannte Wohnlagen

Symbolbild mit Lupe mit schwarzem Griff auf hellblauem Hintergrund

Wir ordnen gezielt die Fälle mit Handlungsbedarf ein und halten zugleich fest: Die breite Vertragslage ist stabil.

In der aktuellen Diskussion zum Erbbaurecht werden Zahlen und Fakten zuweilen sehr zugespitzt dargestellt. Um hier für Klarheit zu sorgen, möchten wir an dieser Stelle eine sachliche Einordnung mit belastbaren Daten vornehmen.
 

Balkendiagramm mit 2 vertikalen Balken zur Verteilung der Erbbaurechte der Klosterkammer Hannover

Verteilung der Erbbaurechte der Klosterkammer Hannover

Fakt 1: Abgrenzung statt Alarmismus

In der öffentlichen Debatte wirkt das Thema Erbbaurecht mitunter größer, als es laut Datenlage tatsächlich ist.

Deshalb richten wir den Blick bewusst auf den Teil, in dem Handlungsbedarf besteht: Nur rund fünf Prozent der selbstgenutzten Erbbaurechte der Klosterkammer Hannover (das entspricht 817 von 17.090) laufen spätestens bis zum 31.12.2045 in Gebieten mit „angespanntem Wohnungsmarkt“ aus. Etwa 95 Prozent des Bestands liegen außerhalb dieses Bereichs.

Wir sprechen also über einen kleinen, klar eingegrenzten Teil. Wo angespannte Wohnlagen existieren, benennen wir diese offen und arbeiten dort mit lokalen Daten und konkreten Lösungen.
 

Fakt 2: Mehrheit der Grundstücke bezahlbar

Viele Erbbauberechtigte fragen sich, welche jährlichen Erbbauzinsen sie nach dem neuen Berechnungsmodell erwarten und ob sie diese langfristig tragen können.

Unsere Modellrechnungen zeigen: 447 der zuvor genannten 817 Fälle liegen nach dem neuen Berechnungsmodell bei einem Jahresbetrag von bis zu 2.400 Euro (bis zu 200 Euro pro Monat). Damit bewegt sich die große Mehrheit innerhalb des Rahmens, den etwa die Initiative „Bezahlbarer Wohnraum im Erbbau Lüneburg“ als angemessen bezeichnet (genannt wird dort ein Betrag von etwa 240 Euro pro Monat).  

Dort, wo besondere Konstellationen wie übergroße Grundstücke zu höheren jährlichen Erbbauzinsen führen, prüfen wir gezielte Entlastungen, zum Beispiel Grundstücksteilungen.
 

Balkendiagramm mit 3 vertikalen Balken zur Verteilung der Restlaufzeiten der Erbbaurechte der Klosterkammer Hannover

Verteilung der Restlaufzeiten der Erbbaurechte der Klosterkammer Hannover in angespannten Lagen bis Ende 2025

Fakt 3: Planbarkeit statt Druck

Kurzfristige Handlungsbedarfe, z. B. durch kurze Restlaufzeiten, werden in der öffentlichen Darstellung häufig zugespitzt dargestellt. Die Daten sprechen jedoch überwiegend für zeitlichen Vorlauf und Planbarkeit.

Nur 45 der 817 Erbbaurechte der Klosterkammer Hannover die zum „angespannten Wohnungsmarkt“ zählen, laufen in weniger als fünf Jahren aus, 484 haben mehr als zehn Jahre Restlaufzeit.

Entsprechend setzen wir auf geordnete Verfahren mit klaren Prioritäten, frühzeitigen Prüfungen und planbaren Verlängerungen – auch vorzeitig, wo es sinnvoll ist. So bleibt der Handlungsrahmen übersichtlich und Entscheidungen können belastbar vorbereitet werden.
 

Fakt 4: Regional unterschiedlich, punktuell herausfordernd

Nicht jede Stadt ist gleich. Die modellierten Mittelwerte ausgewählter Städte in der Gebietskulisse spiegeln die lokalen Preisniveaus wider und machen seltene Spitzen sichtbar.

Entsprechend liegen die jährlichen, modellierten Erbbauzinsen in

  • Hildesheim bei rund 1.855,82 Euro (etwa 155 Euro pro Monat),
  • Lüneburg inklusive Seevetal bei rund 4.007,88 Euro (etwa 333 Euro pro Monat) und
  • Hannover und Göttingen bei rund 3.114,79 Euro (etwa 260 Euro pro Monat),
  • Osnabrück inklusive Bad Rothenfelde bei rund 2.352,11 Euro (etwa 196 Euro pro Monat).

Spitzen sind selten, kommen aber vor. Lediglich zwei bekannte Fälle liegen nach dem neuen Berechnungsmodell im fünfstelligen Jahresbereich. Solche Ausnahmen adressieren wir gezielt, mit transparenter Berechnung und Einzelfalllösungen, etwa über die Teilung und Nachverdichtung großer Flächen oder einer Bewertung der Fläche.
 

Übersicht über auslaufende Erbbaurechte in Göttingen und Hannover im Vergleich zu anderen Städten Osnabrück, Lüneburg und Hildesheim

Auslaufende Erbbaurechte in Göttingen und Hannover im Faktencheck

Fakt 5: Großstadt‑Realität in Hannover und Göttingen ohne harten Schnitt

Großstädte stehen oft im Fokus der Debatte; gezeichnet wird ein Bild hoher finanzieller Belastungen für Erbbauberechtigte. Unsere Auswertung zeigt jedoch: In Hannover und Göttingen laufen bis 2045 zusammen nur vier Erbbaurechte der Klosterkammer aus.

Diese Fälle begleiten wir eng – mit nachvollziehbarer Berechnung, klaren Optionen und ausreichend Vorlauf für geordnete Verlängerungen.
 

Lüneburg im Überblick: Größenordnung und Anteil der Klosterkammer

Lüneburg (inklusive Seevetal) gehört zu den Märkten, die häufig und intensiv diskutiert werden.

Für eine faktische Einordnung hilft der Blick auf die Größenordnung:

  • Nach einer Schätzung auf Basis einer Sonderauswertung des Landesamts für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN), berichtet von der Landeszeitung, leben mindestens 10.000 Menschen in Lüneburg auf Erbbaurechtsgrundstücken.
  • Rechnerisch entfallen davon rund 19 Prozent auf Flächen der Klosterkammer, das entspricht grob etwa 1.900 Personen.
  • Zusätzlich relevant: Bis 2045 laufen in Lüneburg (inklusive Seevetal) 179 selbstgenutzte Erbbaurechte der Klosterkammer aus, ein klar abgrenzbares Teilsegment innerhalb der lokalen Erbbaurechtsnutzungen.
     

Unser Versprechen: Klarheit, Fairness, Dialog

Die Themen Erbbaurecht und neue Berechnungsmodelle betreffen zahlreiche Haushalte, die öffentliche Debatte ist entsprechend hitzig. Daher ist es uns ein Anliegen, nachvollziehbar und transparent aufzuzeigen, was dies für Betroffene in der Praxis konkret bedeutet.

In diesen angespannten Zeiten fahren wir einen klaren Kurs. Wo Besonderheiten vorliegen, lösen wir diese im Einzelfall. Bei kurzfristigem Handlungsbedarf strukturieren wir das Vorgehen entlang klarer Zeitachsen und priorisieren die Beratung. Lokale Debatten begleiten wir mit belastbaren Zahlen und konkreten Optionen, damit Entscheidungen transparent und planbar getroffen werden können.

Wer seinen Vertrag prüfen möchte, sollte frühzeitig Kontakt aufnehmen. So lassen sich angemessene Schritte rechtzeitig vorbereiten und geordnet umsetzen.