Was ist die Preisstoppverordnung?
Die Nationalsozialisten haben 1936 die Preisstoppverordnung als Teil einer umfassenden staatlichen Preiskontrolle erlassen, um Kriegsvorbereitungen zu finanzieren. Die Preisstoppverordnung verbot bei Grundstücken Preiserhöhungen; die Grundstückspreise waren damit dem freien Markt entzogen. Diese Verordnung blieb in den westlichen Bundesländern bis 1960 in Kraft, in den östlichen Bundesländern bis 1990.
Die Preisstoppverordnung wirkt bis heute nach und hat Auswirkungen auf Erbbauzinsen bei Erneuerungen laufender Erbbaurechte: Seit Aufhebung der Preisstoppverordnung sind die Grundstückspreise in einigen Regionen Niedersachsens exorbitant gestiegen. Erbbaurechtsverträge, deren Erbbauzinsen noch zur Zeit der Preisstoppverordnung berechnet wurden, sind heute häufig sehr niedrig im Verhältnis zum aktuellen Grundstückswert. Wird bei Auslaufen eines Erbbaurechtsvertrages ein neuer Erbbauzins anhand des aktuellen Grundstückswertes ermittelt, gibt es Regionen, in denen Erbbauzinsen erheblich steigen.