Wie entwickelt sich der Erbbauzinses während der Laufzeit des Erbbaurechts?
Bei Bestellung eines Erbbaurechts ist der Grundstückswert ausschlaggebend für die Höhe des Erbbauzinses. Während der Vertragslaufzeit ändert sich der Erbbauzins nicht, auch wenn der Grundstückswert steigt; es findet lediglich ein Inflationsausgleich über den Verbraucherpreisindex als Wertanpassung statt – wie im Übrigen bei allen anderen langjährigen Verträgen auch. Dieser Inflationsausgleich soll sicherstellen, dass der vereinbarte Erbbauzins wertmäßig über die lange Vertragslaufzeit der ursprünglich festgelegten Geldsumme entspricht. Ein Inflationsausgleich findet bei den Verträgen der Klosterkammer in der Regel alle fünf bis zehn Jahre statt.