20.01.2026
Wichtige Fakten zum Erbbaurecht in „Klosterkammer spezial“
Einnahmen ermöglichen Denkmalerhalt und Förderprojekte
Nachzulesen in „Klosterkammer spezial“ zum Erbbaurecht: Friederike Bock, Leiterin der Abteilung Liegenschaften, erläutert im Interview, was bei der Erneuerung von Erbbaurechten zu beachten ist. Foto: Harald Koch
Ab sofort lesen Sie mehr dazu in zwei zusätzlichen Newslettern: Mit den Schwerpunkten Erbbaurechte und deren Vertragsverlängerung sowie Denkmalerhalt und Förderungen in Lüneburg sind diese nun erschienen.
Die Klosterkammer finanziert sich aus ihren Stiftungserlösen und wirtschaftet unabhängig von Steuereinnahmen – das heißt, dass die Einnahmen aus Erbbaurechten beispielsweise dem Erhalt des von der Klosterkammer verwalteten niedersächsischen Gütererbes dient sowie die Fördertätigkeit ermöglichen. Was in der öffentlichen Debatte um steigende Erbbauzinsen fehlt, haben wir auf jeweils vier Seiten zusammengefasst:
Zum Thema Erbbaurecht geht es in dem aktuellen „Klosterkammer spezial“ um verschiedene Perspektiven zum Thema, um Handlungsmöglichkeiten, wenn Erbbauzinsen steigen sowie um Zahlen zu Preissteigerungen und den geschichtlichen Hintergrund von ehemals niedrigen Bodenpreisen.
In zwei Förderprojekten schafft die Lebensraum Diakonie in Bardowick und Lüneburg Wohnraum für Menschen ohne Obdach – von der Klosterkammer mit 400.000 Euro gefördert. Von den insgesamt 700 weitgehend denkmalgeschützten Gebäuden, die die Klosterkammer erhält, stechen in Lüneburg das Ensemble des Klosters Lüne sowie die St. Michaeliskirche in der Altstadt hervor.