19.02.2026
„Wir tun alles, was wir können!“
Infoveranstaltung zum neuen Berechnungsmodell der Klosterkammer in Osnabrück
Aus der Abteilung Liegenschaften der Klosterkammer standen Friederike Bock, Eva Götting und Andreas Imwalle (vorne, v. r.) Erbbaurechtsnehmerinnen und -nehmern Rede und Antwort. Foto: Kristina Weidelhofer
Der Auftakt für die Infoveranstaltungen zum neuen Berechnungsmodell für Erbbauzinsen der Klosterkammer war am 18. Februar 2026 in der Franz-von-Assisi-Schule in Osnabrück.
Rund 40 Zuhörerinnen und Zuhörer saßen im Saal, um sich das jüngst vom Ministerium für Wissenschaft und Kultur genehmigte Modell erläutern zu lassen. Friederike Bock, Leiterin der Abteilung Liegenschaften, Eva Götting, Dezernentin in der Abteilung sowie stellvertretende Abteilungsleiterin, und Andreas Imwalle, Rentamtsleiter in Osnabrück, standen den Erbbaurechtsnehmerinnen und -nehmern Rede und Antwort.
Viele Erbbaurechtsnehmerinnen und -nehmer im Publikum hatten detaillierte Nachfragen. Dabei rückten Friederike Bock und Eva Götting auch einige Erwartungshaltungen ihrer Kunden ins rechte Licht: „Das Erbbaurecht ist für uns kein Instrument des sozialen Handelns, dies tun wir mit der Vergabe von Förderungen in den Bereichen Kirche, Bildung und Soziales“, betonte Friederike Bock. Doch sie versuchte auch, den Zuhörern die Ängste zu nehmen: „Wir tun alles, was wir können und fordern sie auf, mit uns ins persönliche Gespräch zu kommen“.
Bis 2045 laufen bei der Klosterkammer Hannover 3.400 von insgesamt 17.000 Erbbaurechten aus. Da die Grundlage der neuen Verträge der aktuelle Bodenrichtwert ist, bedeutet dies für ein paar wenige Grundstücke in den so genannten angespannten Wohnlagen eine erhebliche Steigerung des Erbbauzinses. Hierfür hat die Klosterkammer ein neues Berechnungsmodell entworfen, das für Selbstnutzer in diesen Wohnlagen bei Vertragserneuerung unter anderem einen zusätzlichen Abschlag von einem Drittel des neu errechneten Erbbauzinses gewährt. Zu den angespannten Wohnlagen gehören Lüneburg, Hildesheim und Osnabrück – Orte in denen die Klosterkammer viele Erbbaurechte hat.
Details zum neuen Berechnungsmodell der Klosterkammer finden Sie hier. (ina)
Weitere Infoveranstaltungen:
19. Februar 2026, 18 Uhr, Kloster Lüne, Am Domänenhof, 21337 Lüneburg
2. März 2026, 18 Uhr, Kreishaus, Marie-Wagenknecht-Straße 3, 31134 Hildesheim