Neues Berechnungsmodell vom MWK genehmigt

Neues Berechnungsmodell vom MWK genehmigt

Klosterkammer modernisiert Konditionen ihrer Erbbaurechtsverträge

Das neue Berechnungsmodell zur Neuvergabe von Erbbaurechten und Erneuerung von Erbbaurechtsverträgen der Klosterkammer Hannover ist vom Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) genehmigt worden. „Nun ist unser Angebot rechtssicher und unsere Erbbaurechtsnehmer können mit uns Verträge zu neuen Konditionen abschließen“, sagt Dr. Thela Wernstedt, Präsidentin der Klosterkammer Hannover.

Das neue Berechnungsmodell, das bereits im vergangenen September auf den Weg gebracht worden war, sieht bei der Erneuerung laufender Erbbaurechtsverträge, insbesondere für die Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt, eine erhebliche Kostendämpfung vor.

„Wir haben eine marktgerechte und haushaltsrechtlich zulässige Methode den Erbbauzins zu berechnen definiert, die ab sofort angewandt werden kann“, sagt Friederike Bock, Leiterin der Abteilung Liegenschaften.

Grundlage der Verträge bleibt wie bisher der Bodenrichtwert, welcher flächendeckend und kostenfrei im Internet einsehbar ist.

Ein weiterer Berechnungsparameter ist der Referenzzinssatz für Bundesanleihen mit zehnjähriger Laufzeit. Dieser wird regelmäßig von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht. Bei einer vorgezogenen Erneuerung des Erbbaurechts wird noch ein Abschlag von einem Prozent für jedes noch laufende Vertragsjahr gewährt.

Hauseigentümer in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt erhalten mit der Erneuerung einen zusätzlichen Abschlag, der einem Drittel des neu errechneten Erbbauzinses entspricht. Dieser Abschlag ist auf 20 Jahre begrenzt und gilt nicht mehr im Verkaufs- oder Erbfall. Betroffen sind knapp 840 Vertragspartner der Klosterkammer in Hildesheim, Osnabrück und Lüneburg.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Liegenschaften werden im Februar 2026 dort jeweils Infoveranstaltungen für Erbbaurechtsnehmer der Klosterkammer organisieren und dort weitere Details zum neuen Berechnungsmodell erläutern.

Sie finden die aktuellen Termine in den kommenden Tagen auf der Website der Klosterkammer unter: www.klosterkammer.de

Erbbaurechtsnehmerinnen und -nehmer, die nun vom neuen Berechnungsmodell profitieren möchten, wenden sich bitte an ihr zuständiges Rentamt.