24.06.2026

Erbbaurecht: Stellungnahme der Klosterkammer

Abschließende Beratung fand im Landtag am 24. Juni 2026 statt

Blick in den weitgehend besetzten Plenarsaal des Landtages.

Der Landtag hat am 24. Juni 2026 einen Beschluss zum Erbbaurecht verabschiedet. Foto: Kristina Weidelhofer, Klosterkammer

Der Niedersächsische Landtag hat am 24. Juni 2026 einen Beschluss zum Thema Erbbaurecht verabschiedet. 

Dabei ist der Beschluss, wie auch in den Redebeiträgen im Landtag deutlich wurde, zum Beispiel von Wirtschaftsminister Grant Hendrik Tonne, als Prüfauftrag zu verstehen. 

Der Fortgang des weiteren Verfahrens bleibt daher zunächst abzuwarten. Zugleich wird die Klosterkammer die weiteren Schritte sachlich begleiten und sich auch weiter fachlich einbringen.

Geltende Grundlage: MWK-Erlass vom 26. Januar 2026

Für die Klosterkammer gilt weiterhin die bestehende Rechtslage. Grundlage unseres Handelns ist das geänderte Berechnungsmodell, das mit Erlass des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur (MWK) vom 26. Januar 2026 genehmigt wurde. Auf dieser Basis können Erbbaurechtsnehmerinnen und Erbbaurechtsnehmer Verträge zu neuen Konditionen abschließen.

Rechtliche Vorbehalte und Einordnung zum Beschluss

Die Klosterkammer hält an ihren rechtlichen Vorbehalten gegenüber einer Regelung fest, wie sie im Entschließungsantrag skizziert ist. Diese Vorbehalte werden im weiteren Verfahren zu prüfen sein.

Zudem bedauert die Klosterkammer, dass der Entschließungsantrag die von ihr erarbeitete und durch den MWK-Erlass vom 26. Januar 2026 bereits geltende Rechtslage zum Umgang mit auslaufenden Erbbaurechten nicht erkennbar aufgreift. 

„Wir hätten uns gewünscht, dass die in der Anhörung vorgetragenen fachlichen und rechtlichen kritischen Hinweise in der weiteren Beratung berücksichtigt werden”, ordnet Präsidentin Dr. Thela Wernstedt ein. „Aus unserer Sicht findet die bestehende Rechtslage im Antrag keine ausreichende Abbildung”, so Wernstedt weiterhin. 

„Im Ergebnis zeigt sich in diesem Entschließungsantrag, wie wichtig und richtig es ist, die Vermögen, die von der Klosterkammer verwaltet werden, unabhängig vom Staat verwalten zu lassen“, ergänzt Kammerdirektor Dr. Matthias Nagel.