20.03.2026
Neues Erbbaurecht-Berechnungsmodell: Klosterkammer gibt Stellungnahme ab
Anhörung im Wirtschaftsausschuss des niedersächsischen Landtages
Dr. Thela Wernstedt und Dr. Matthias Nagel nahmen an der Anhörung im Wirtschaftsausschuss als Redner teil. Foto: Kristina Weidelhofer
Ausgangspunkt war ein Entschließungsantrag zum Thema Erbbaurecht, den SPD und Bündnis 90/Die Grünen im November 2025 trotz des neuen Berechnungsmodells in den Landtag eingebracht hatten.
In der Stellungnahme wurde unter anderem das geänderte Berechnungsmodell der Klosterkammer, das mit Erlass vom 26. Januar 2026 vom Ministerium für Wissenschaft und Kultur genehmigt worden ist, vorgestellt. Die im Entschließungsantrag formulierten Forderungen wiesen die Präsidentin und der Kammerdirektor zurück.
Präsidentin Wernstedt führte aus: „Die Ausgabe von Erbbaurechten ermöglicht bodenpolitisch die Mobilisierung von Bauland bei solchen Grundstückseigentümern, die ihr Land rechtlich nicht verkaufen dürfen oder nicht verkaufen wollen. Die Behauptung, das Erbbaurecht sei ausschließlich aus dem Grund geschaffen worden, um finanziell schwächer aufgestellten Haushalten zu einem Haus zu verhelfen, wird nicht wahrer, wenn sie ständig wiederholt wird.“ Kammerdirektor Nagel betonte, dass die Klosterkammer keine Landeswohnungsbaugesellschaft im Erbbaurecht sei. Das Land sei gut beraten, das Erbbaurecht zu stärken und nicht – und das wäre die Folge des vorliegenden Entschließungsantrages – zumindest in Niedersachsen vom Markt zu nehmen. Beide sagten vor den Abgeordneten, dass man für nachgewiesene soziale Härtefälle eine Lösung finden werde.
Am Schluss der Anhörung wurde die Beteiligung des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes des Landtages beschlossen, der die Forderungen im Entschließungsantrag und die in der Anhörung vorgebrachten Argumente juristisch prüfen soll. Wie lange dies dauern wird, ist unklar. ina
Einige Mitglieder der einzelnen Interessengemeinschaften wohnten dem Wirtschaftsausschuss im Landtag ebenfalls bei. Foto: Kristina Weidelhofer