24.07.2026

Kammerdirektor Dr. Matthias Nagel und Prof. Dr. Dirk Löhr entwickelten Mustervertrag zum Erbbaurecht

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen veröffentlichte Dokument mit Erläuterungen

Ein Mann und eine Frau stehen nebeneinander und unterhalten sich.

Kammerdirektor Dr. Matthias Nagel und Friederike Bock, Abteilungsleiterin Liegenschaften, im Gespräch zum Mustervertrag für das Erbbaurecht. Foto: Lina Hatscher, Klosterkammer

Auf Empfehlung aus dem „Bündnis für bezahlbaren Wohnraum“ hat das Bundesbauministerium einen Mustervertrag zum Erbbaurecht für den Geschosswohnungsbau veröffentlicht. Dieser soll als Leitfaden in der Praxis dienen.

Ein Gremium mit Vertreterinnen und Vertretern aus Kommunen, Stiftungen, Kirchen, Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, der Bundesnotarkammer sowie der Finanzwirtschaft hat den Prozess unterstützt. Damit ist inhaltlich ein breiter Konsens aller vorhandenen Institutionen bei einem Erbbaurechtsprojekt erreicht worden. 

Das Dokument umfasst auf rund 140 Seiten Formulierungsvorschläge zu Erbbaurechtsverträgen sowie erläuternde Kommentare. Die Verträge sind dabei für Projekte für den Neubau von Geschosswohnungen gedacht. Der Mustererbbaurechtsvertrag wurde im Auftrag des Bundesbauministeriums von den Experten für Erbbaurecht, Prof. Dr. Dirk Löhr und Dr. Matthias Nagel, erstellt und durch den Deutschen Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung (DV) fachlich begleitet.

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen schreibt dazu in seiner Pressemitteilung: „Ziel ist es, insbesondere Kommunen, Stiftungen sowie weitere gemeinwohlorientierte Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer bei der rechtssicheren und praxistauglichen Gestaltung von Erbbaurechtsverträgen zu unterstützen.“ Es werde mit der Veröffentlichung eine Empfehlung des „Bündnisses bezahlbarer Wohnraum“ umgesetzt. 

„Den Mustervertrag werden wir bei Erbbaurechtsneubauprojekten im Geschosswohnungsbau in Zukunft einsetzen. Insgesamt werden wir uns mit dieser Vorlage auseinandersetzen und auch prüfen, inwiefern wir Elemente daraus für unsere Erbbaurechtsverträge mit Privatnutzern umsetzen können“, sagt Friederike Bock, Leiterin der Abteilung Liegenschaften der Klosterkammer Hannover.

Der Mustervertrag richtet sich vor allem an Akteure, die bisher wenig Erfahrung mit dem Erbbaurecht haben und ist in Hinblick auf den Geschosswohnungsbau formuliert. Kammerdirektor Dr. Matthias Nagel erläutert, dass die aktuellen Erbbaurechtsverträge der Klosterkammer aufgrund der überwiegenden Zielrichtung für Privatnutzer in Teilen günstigere Regelungen bieten. Zum Beispiel gibt es einfachere – weil zustimmungsfreie – Belastungsmöglichkeiten des Erbbaurechts, wenn etwa eine Dachsanierung oder der Ankauf an sich ansteht. Dr. Matthias Nagel betont: „Wir als Klosterkammer werden die aus unserer Sicht für unsere privaten Erbbaurechtsnehmer günstigeren aktuellen vertraglichen Regelungen beibehalten.“

Hier sind auf der Internetseite des BMWSB die Pressemitteilung zum Mustervertrag zum Erbbaurecht sowie das Dokument als PDF zum Herunterladen zu finden. (lah)

Titelseite des Mustervertrags zum Erbbaurecht.